AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen GKE Verpackungen GmbH.

 

1. Geltungsbereich

Für das vorliegende Geschäft und für alle künftigen Geschäfte gelten neben den im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten besonderen Bedingungen diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende oder vom dispositiven Recht abweichende Geschäftsbedingungen oder auf dem Bestellschein angeführte Bedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, es wird die Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich zugestanden.

 

2. Angebote, Abschlüsse

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Verbindlich wird der Auftrag für uns erst nach schriftlicher Annahmebestätigung. Mündliche, fernmündliche, telegrafische Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Streichungen an bereits erteilten Aufträgen sind an unsere schriftliche Zustimmung gebunden. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht kopiert und Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden.

 

3. Mengen

Bei Bestellungen im Umfang einer LKW-Ladung muss eine je nach Fassungsraum des bereitgestellten LKW erfolgte Mehrladung bis max. 25 % der bestellten Mengen vom Käufer gegen eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten Entgelts übernommen werden, während wir bei einer Unterlieferung zu keiner Nachlieferung der fehlenden Menge angehalten werden können. Handelsübliche Mengenabweichungen sind in jedem Fall zulässig.

 

4. Rechnungserstellung, Preise & Zahlungskonditionen

Die Rechnungserstellung erfolgt mit dem Datum des Versandes. Soweit ein bezifferter Preis nicht ausdrücklich fest vereinbart wurde, wird zu unserem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis abgerechnet. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab unserem Lager ohne Umsatzsteuer (USt), Entsorgungskosten und ohne andere auf die Abgabe oder den Warenverkehr erhobenen öffentlichen Abgaben, ohne Verpackung, Versicherung, Fracht, sofern nicht jeweils ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Alle Preise gelten freibleibend. Alle mit dem Kauf oder der Lieferung verbundenen Kosten und Abgaben hat der Käufer zu tragen. Eine nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhung der Herstellungskosten berechtigt uns zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Die in der Orderkopie oder Auftragsbestätigung enthaltenen Konditionen (insbesondere Preisansätze) gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 3 Werktagen ein schriftlicher Widerspruch bei uns einlangt, selbst wenn diese Konditionen von der Vertragserklärung des Kunden abweichen. Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl. Sie wird sorgfältig kontrolliert, weshalb für Bruch und Manko auf dem Transportweg kein Ersatz geleistet wird. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung eines 5-tägigen Respiros sind 1% Verzugszinsen pro Monat zu bezahlen. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseinganges. Bei Zahlungsverzug sind vom Käufer sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Eine nach Abschluss der Bestellung unserer Ansicht nach eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, ebenso die Nichtzahlung früherer Rechnungen, berechtigen uns, ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungskonditionen, die Lieferung von der Vorauszahlung des Bestellwertes abhängig zu machen, den Auftrag zur Gänze zu stornieren oder dessen Ausführung hinaus zu schieben, bis eine adäquate Sicherstellung geleistet oder die Gegenleistung Zug-um-Zug erbracht wird. Zur Ausübung dieses Rechts bedarf es weder der Androhung noch der Setzung einer Nachfrist. Falls der Kaufpreis der Ware in ausländischer Währung vereinbart ist, ist er auch tatsächlich in der vereinbarten ausländischen Währung zu leisten, widrigenfalls wir vorbehaltlich aller weiteren Rechte auch befugt sind, vom Käufer jenen Betrag in Inlandswährung zu fordern, der zur effektiven Anschaffung der uns gebührenden Summe in der vereinbarten Auslands-währung erforderlich ist. Im Fall des Zahlungsverzugs mit einer Fremdwährungsschuld sind wir berechtigt, nach freiem Ermessen zu einem Zeitpunkt unserer Wahl Konvertierung und Bezahlung in Inlandswährung zum Kurs im Konvertierungszeitpunkt zu verlangen.

 

5. Verwendungszweck, Exportverpflichtung & Verpackungsverordnung

Für die zum Export gekauften Artikel übernimmt der Käufer die Gewähr für den tatsächlichen Versand in das Zollausland und für die Verwendung im Zollausland. Bei Bedarf hat der Käufer einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Ebenso übernimmt der Käufer die Verpflichtung, die für einen bestimmten Zweck gekaufte Ware keiner anderen Verwendung zuzuführen. Gegebenenfalls hat er den hiezu erforderlichen Nachweis zu erbringen und im Falle der Nichteinhaltung dieser übernommenen Verpflichtung für den uns entstandenen Schaden zu haften. Zur Erfüllung der Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung ist der Käufer verpflichtet.

 

6. Paletten

Mehrwegverpackungen, wie z.B. Paletten und Kunststoffplatten usw. werden gesondert in Rechnung gestellt und nach für uns kostenfreier Rückstellung an unser Lager gutgeschrieben. Die Leergut-Abrechnung erfolgt einmal im Monat.

 

7. Muster, Zeichnungen, Modelle

Für übersandte Muster, Zeichnungen und Modelle leisten wir bei Bruch oder Verlust keinen Ersatz. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm erteilten Anweisungen über Formen, Ausführungen und Dekore nicht die Schutzrechte Dritter berühren und hat den Verkäufer im Falle der Inanspruchnahme daraus schad und klaglos zu halten. Die Rechte an Skizzen, Werkzeugen, Formen, Schablonen, Klischees, Stanzplatten und dergleichen bleiben trotz eventueller anteiliger Verrechnung in unserem Eigentum. Ausdrücklich gilt als vereinbart, dass Kosten der Mustererstellung und damit verbundene Nebenkosten bei Nichtzustandekommen des Vertrages gesondert in Rechnung gestellt werden können.

 

8. Lieferung, Lieferfristen

Die Lieferfristen laufen ab dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist wird nicht gehaftet. Unvorhersehbare Hindernisse und höhere Gewalt entbinden uns von jeder Lieferverpflichtung. In solchen Fällen steht uns auch das Recht zu von dem Auftrag, soweit er nicht bereits erfüllt ist, zurückzutreten, ohne dass wir deshalb zum Schadenersatz verpflichtet sind. Bei Waren, für deren Herstellung erst Formen bzw. Muster, etc. angelegt werden müssen, gilt der Liefertermin vom Tage des Einlangens der schriftlichen Genehmigung von Muster, Skizzen, Schablonen, Klischees, Stanzplatten etc. Die Lieferverpflichtung erlischt in jedem Fall jedoch nach Ablauf von 12 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung. In diesem Fall zerfällt der Vertrag von selbst und bereits Geleistetes ist rückzuerstatten. Im Übrigen sind Ansprüche des Käufers (insbesondere wegen Verzugs und/oder auf Schadenersatz) ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Übergabe, Versandkosten und Versandverpackung

Bei Versendung der Waren gelten diese mit ihrer Aushändigung an eine mit der Übersendung betraute Person, in der Regel das beauftragte Speditionsunternehmen, als übergeben (§ 429 ABGB). Die gewünschte Beauftragung einer bestimmten Spedition muss bei jedem Auftrag gesondert angegeben werden. Dem werden wir nach Möglichkeit und Tunlichkeit nachkommen, behalten uns aber die Beauftragung einer bestimmten Spedition nach unserem freien Ermessen vor. Der Käufer erklärt iSd § 429 ABGB, dass in jedem Fall die Übersendung seinem Willen entspricht und die Art der Übersendung der getroffenen Vereinbarung entspricht, und zwar auch dann, wenn die Spedition von uns ausgewählt wird. Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung des Käufers. Sämtliche Sendungen gehen grundsätzlich unfrankiert. Die aufgelaufenen Frachtspesen sind somit vom Empfänger zu tragen und werden bei vereinbarter Frankoerstellung auf Grund der zu übersendenden Originalfrachtbelege durch Gutschrift vergütet. Die Originalfrachtbelege sind binnen 4 Wochen ab dem Tag der Fakturenerteilung unter Zession aller Ansprüche aus dem Frachtvertrag gegen den Frächter zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen erlischt jeder Anspruch auf Vergütung. Von bezahlten Frachtauslagen wird kein Abzug gewährt. Tritt in der Zeit zwischen Übernahme eines Auftrages und Ausführung desselben eine Frachterhöhung ein, so geht diese Mehrfracht zu Lasten des Bestellers. Vergütet wird somit nur jene Frachtrate, die zum Zeitpunkt der Auftragsentgegennahme galt. Wünscht der Käufer eine spezielle Versendungsart, welche die Kosten des von der Lieferfirma beauftragten Spediteurs übersteigt, sind die Kosten vom Käufer zu tragen. Zum Versand gelangt mangels gesonderter Vereinbarung ausschließlich handelsüblich verpackte Ware. Bestimmte Versandverpackungen bedürfen der Schriftform.

 

10. Gewährleistung und Schadenersatz

 

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Mängelrüge, in schriftlicher Form erhoben, binnen 3 Tagen ab Übernahme beim Verkäufer eingelangt ist. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Wir haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der

Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen. Wir haften nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind ausdrücklich und schriftlich Vertragsinhalt geworden. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlich erteilter Zustimmung angenommen, anderenfalls die Annahme verweigert wird. Unserer Gewährleistungsverpflichtung kommen wir nach unserer Wahl durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch entsprechende Preisminderung nach. Eine Verpflichtung zum Ersatz des Schadens oder entgangenen Gewinnes unserer Kunden oder zum Ersatz der Regressansprüche Dritter an unsere Kunden, ebenso Verpflichtungen aus verloren gegangenen oder verdorbenen Inhalten von Glasemballagen wird in allen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen und uns kann eine solche Verpflichtung auch nicht wegen verspäteter Lieferung treffen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Die in diesen AGB vorgesehenen Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Personenschäden, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

11. Gefahrenübergang und Entgegennahme

 

Der Versand aller Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung des Kaufgegenstandes den Preis zahlen zu müssen, geht daher spätestens im Zeitpunkt der Übergabe gemäß Punkt 9., somit mit ihrer Aushändigung an die mit der Übersendung beauftragte Person, über. Dies auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, hinsichtlich der jeweiligen Teillieferung; der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Einbau übernommen hat; die Preise frei Empfangsstation oder Haus des Bestellers vereinbart wurden. Wir sind lediglich verpflichtet, unser Recht aus dem Fracht- und Transportvertrag auf Wunsch an den Käufer zu zedieren, jedoch ohne weitere Haftung und gegen Ersatz der Kosten für die Zession. Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Gegenüber einem Verbraucher geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware allerdings erst dann auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von uns vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. Gegenüber einem Verbraucher gilt dies nur, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller entgegenzunehmen.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen und Kosten. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weiterverarbeitung durch den Käufer, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist. Eine Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Jedenfalls aber erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf das vom Dritten erhaltene Entgelt sowie auf die Kaufpreisforderung gegen den Dritten. Der Käufer verpflichtet sich zur rechtswirksamen Abtretung allfälliger Kaufpreisforderungen gegen Dritte. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so hat er über Aufforderung die Ware an einen von uns zu bestimmenden Ort, zu unserer Sicherheit, auf seine Kosten zu hinterlegen bzw. auf seine Kosten an eine von uns zu bestimmende Anschrift zu übersenden. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichkommt. Zu diesem Zweck sind wir unwiderruflich berechtigt, die Geschäftsräumlichkeiten des Kunden während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten.

 

13. Rücktritt vom Vertrag

Hält der Käufer, aus welchen Gründen auch immer, irgendeine Verpflichtung aus dem Kauf nicht pünktlich ein, so ist der Verkäufer berechtigt, das Wahlrecht gem. §§ 918 ff ABGB. auszuüben, sofern es sich nicht um eine bloß geringfügige Vertragsverletzung handelt. Der Verkäufer ist sohin berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurück zu treten. Diesfalls gilt für die Nichtabwicklung des Vertrages ein pauschalierter, verschuldens-unabhängiger Schadenersatz in Höhe von 10 % der Auftragssumme als vereinbart.

 

13.1 Rückgaberecht: 

Es gelten 14 Tage Rückgaberecht. 

 

14.  Gerichtsstand, Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt der Sitz GKE Verpackungen G.m.b.H. Für die Zahlung gilt Markt Hartmannsdorf als Erfüllungsort. Als Gerichtsstand gilt das für GKE Verpackungen G.m.b.H. sachlich und auch örtlich zuständige Gericht in Weiz als vereinbart, weshalb auch Klagen gegen den Käufer dort erhoben werden können. Gegen Verbraucher kann Klage allerdings nur vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt. Für Klagen des Verbrauchers gegen uns kann dieser jeden nach dem Gesetz gegebenen Gerichtsstand in Anspruch nehmen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss nationaler wie internationaler Kollisionsnormen sowie des UN Kaufrechtsabkommens. Dessen ungeachtet können sich Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten gemäß Art 6 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I“) auf die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften des Staates berufen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verweise auf Rechtsvorschriften aus anderen Mitgliedstaaten in diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind durch Art 6 Abs 2 Rom I-VO bedingt und lassen die getroffene Rechtswahl im Übrigen unberührt.

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